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Ansprechperson

KfZ-Anliegen

Online-Terminvergabe für Kfz-Anliegen

Hier können Sie einen Termin für Ihr Anliegen in der Bleckeder Kfz-Zulassungsstelle vereinbaren. Der Kalender zeigt dabei immer einen Zeitraum über drei Wochen an, in dem es möglich ist, einen Termin zu reservieren.

> Bis auf weiteres werden KEINE kurzfristigen, zusätzlichen Termine ab 07.30 Uhr für den aktuellen Tag freigeschaltet.

Bitte prüfen Sie, ob ihr Anliegen unaufschiebbar ist. Nutzen Sie auch unser Kfz-Online-Angebot (externer Link), über das mittlerweile viele Anliegen erledigt werden können.

Hier können Sie einen Termin online buchen (externer Link)

Sie können den vereinbarten Termin doch nicht wahrnehmen?
Kein Problem - wir freuen uns, wenn Sie diesen - ebenfalls online - ändern oder absagen würden. Dadurch haben Kunden mit dringenden Anliegen die Möglichkeit, kurzfristig einen Termin zu erhalten.
1. Klicken Sie auf Hier können Sie einen Termin online buchen (externer Link)
2. Geben Sie in den unteren Feld "Vereinbarten Termin ändern" Ihre Terminnummer sowie die Änderungs-Pin ein. Diese Angaben erhalten Sie, wenn Sie bereits einen Termin über diese Plattform vereinbart haben.
3. Klicken Sie auf dem Button "Termin ändern" und folgen Sie anschließend den Menüpunkten.

Zuständige Stelle: Kfz-Zulassungsstelle Bleckede

Sie haben ein Kfz-Anliegen, dass kurzfristig bearbeitet werden muss?
Dann können Sie auch gerne Ihr Anliegen bei der Kfz-Zulassungstelle in Lüneburg bearbeiten lassen. Hier können Sie zu den Öffnungszeiten Ihr Fahrzeug ohne Termin an-, ab- oder ummelden: Am Springintgut 3 in 21335 Lüneburg.
Weitere Informationen über die Kfz-Zulassungsstelle in Lüneburg (externer Link)

 

Ansprechpartner in der Zulassungsstelle Bleckede

Frau Hölscher Tel: 0 58 52 / 977-92

Frau Kirsch Tel: 0 58 52 / 977-16

Frau Toeppich Tel: 0 58 52 / 977-18

Fax: 0 58 52 / 977-99

Mail: kfz-zulassung@bleckede.de

Stadt Bleckede
Bürgerhaus
Lüneburger Str. 2
21354 Bleckede

Zugang nur über Online-Terminvergabe!

So bekommen Sie eine Zulassung für Ihr Fahrzeug

Bitte buchen Sie Online einen Termin für die Kfz-Zulassung in Bleckede. Ohne Termin kann Ihr Anliegen leider nicht bearbeitet werden.

Bitte erscheinen Sie zu dem gebuchten Termin pünktlich. Der Termin verfällt nach 5 Minuten.

Zu dem Termin müssen Sie die Terminbestätigung mitbringen; entweder als Ausdruck oder in elektronischer Form wie zum Beispiel auf Ihrem Smartphone. Diese Bestätigung finden die am Ende der Online-Terminbuchung als PDF-Datei.

Die Kfz-Zulassungen werden in den Zimmern 6, 7 und 8 vorgenommen. Bitte treten Sie nur ein, wenn Sie mit Namen aufgerufen wurden. Alles weitere besprechen Sie dann mit der Mitarbeiterin.

Wichtiger Hinweis: Keine verschmutzten Kennzeichen vorlegen
Bitte sorgen Sie dafür, dass die mitgebrachten Kennzeichen nicht verschmutzt sind. Andernfalls werden Sie zur Reinigung aufgefordert.

Benötigte Unterlagen und Gebühren

Die Übersicht zeigt, welche Unterlagen notwendig und welche Gebühren fällig sind (PDF-Datei).

Anfallende Gebühren können in der Bleckeder Kfz-Zulassungsstelle bar oder mit EC-Karte bezahlt werden.

Wunschkennzeichen gewünscht?

Gegen eine Gebühr von 10,20 Euro können Sie sich vor Ort ein freies Kennzeichen - von LG-A10 bis LG-ZZ9999 - auswählen. Wird dies nicht gewünscht, wird ein fortlaufendes Kennzeichen ohne zusätzliche Kosten erteilt.

Eine vorherige Reservierung ist gegen eine Gebühr von 2,60 Euro telefonisch oder online möglich: Hier geht es zur Online-Reservierung

Beide Gebühren werden erst bei Zulassung des Fahrzeuges erhoben.

HU-Bericht ist Pflicht im Landkreis Lüneburg

Bei allen Zulassungsfällen ist der Untersuchungsbericht der letzten Hauptuntersuchung (HU) vorzulegen. Ausgenommen hiervon sind die Abmeldung oder Neuzulassung eines Fahrzeuges.

Hintergrund dieser Maßnahme sind mehrere Fälschungen von Stempelabdrücken in Fahrzeugscheinen, die seit Anfang 2012 bei der Zulassungsbehörde entdeckt worden sind. Wer ein Fahrzeug kauft, sollte daher darauf achten, sich den Original-Untersuchungsbericht aushändigen zu lassen. Der Originalbericht der Hauptuntersuchung stellt sicher, dass ein geprüftes und verkehrssicheres Fahrzeug am Straßenverkehr teilnimmt. Bei Verlust des Untersuchungsberichtes können sich Fahrzeughalter eine Zweitschrift bei der entsprechenden Prüforganisation ausstellen lassen.